Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für
Medizinproduktesicherheit ist in Gesundheitseinrichtungen im Rahmen eines
Beobachtungs- und Meldesystems für Medizinprodukte tätig (analog zum
Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte beim Hersteller, vgl. § 30 Abs. 4
MPG).
Die Aufgaben des Beauftragten im Detail:
Kontaktperson für Anwender, Behörden, Hersteller, Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung der notwendigen korrektiven Maßnahmen,